Ein wertvoller weil schnörkelloser, klarer Beitrag von Rechtsanwalt Rechtsanwalt Henning Krieg im Gespräch mit Christian Schmitt am Rande des Web 2.0-Kongresses.
Auf YouTube steht dazu: “Nachdem es aus rechtlicher Sicht in Deutschland lange ruhig um Twitter geblieben ist, ging es nun Schlag auf Schlag: Erst wurde bekannt, dass erstmals ein deutsches Gericht eine einstweilige Verfügung wegen eines Tweets erlassen hat, dann wurde zum ersten Mal eine Abmahnung wegen Spams per Direct Message auf Twitter publik. Und als wäre das noch nicht genug, teilte der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamte mit, dass er Strafanzeige wegen eines Tweets gestellt hat. Was es damit alles auf sich hat, was rechtlich dahintersteckt und was man alles beachten sollte, damit man weiterhin ohne rechtliche Probleme Twitter & Co. nutzen kann, dazu Rechtsanwalt Henning Krieg im Gespräch mit Christian Schmitt. Ob nun auch ein Impressum für einen Twitter-Account und Social-Media-Profilen auf Facebook, YouTube, studiVZ, Flickr, etc. benötigt wird, dazu mehr von Henning Krieg in diesem Interview. Das bevorzugte soziale Netzwerk von Krieg ist “im Moment noch Twitter. Es geht aber allmählich in Richtung Facebook.”